Verkaufs- und Zahlungsbedingungen

Das Urheberrecht an allen Zeichnungen, Skizzen und überlassenen Unterlagen der geplanten Anlagen verbleibt bei SOLARIS neue Energien GmbH. Sie dürfen ohne Genehmigung weder vervielfältigt noch Dritten zur Auswertung zugänglich gemacht werden.

Der Auftraggeber stellt zum Zwecke des Monitoring-Systems eine ausreichend gute Internetverbindung her mittels Router o.ä.. Dieser Anschluss muss sich im häuslichen Bereich befinden. Die Solaris neue Energien GmbH richtet die Anlagenüberwachung in das jeweilige Portal einmalig ein.

Zahlungsbedingungen:
30% als Anzahlung für das Material nach Auftragserteilung.
70% bei Betriebsbereitschaft der Anlage.

Skonto bei Vorauszahlung:
2% Skonto auf 70% der Auftragssumme bei Anzahlung der gesamten Auftragssumme.

Kosten für Anträge, Genehmigungen, Ersatzziegel:
Wenn nicht explizit im Auftrag aufgeführt, trägt der Auftraggeber die Kosten für anfallende Gebühren bei Ämtern, Behörden, Kommunen, Netzbetreiber z.B. Kosten für die Isolierung der Oberleitung des EVU, Kosten für die Genehmigung des Gerüstes auf öffentlichem Verkehrsgelände, Kosten durch den Austausch der Energiezähler.

Der Auftraggeber stellt im Laufe der Installation unentgeltlich Baustrom und Ersatzziegel zur Verfügung. Sollten Ziegeln neu beschafft werden trägt der Auftraggeber die Kosten.

Preisbindung:
Wir binden uns preislich an die von uns ausgestellte Auftragsbestätigung.

Potenzialausgleich:
Eine vorhandene und intakte Potentialausgleichsschiene wird vorausgesetzt, um alle Anlagenteile fachgerecht erden zu können.

Statik:
Mit Errichtung der Photovoltaik Anlage entsteht eine zusätzliche Gewichtsbelastung auf das Dach von 15kg/qm.

Versicherung:
Wir empfehlen den Abschluss einer separaten Photovoltaik Versicherung oder eine optionale Erweiterung in der Gebäudeversicherung. Bitte schließen Sie sich diesbezüglich mit Ihrem Versicherungsberater kurz.