Verkaufs- und Lieferbedingungen

Zahlungsbedingungen bei Aufträgen mit auszuführenden Tätigkeiten:

Es wird nach ausgeführter Tätigkeit die im Auftrag aufgeführte Position in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig.

Zahlungsbedingungen bei Aufträgen mit Material:

Materialkosten werden zu 100% als Anzahlung im Voraus berechnet. Die Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen Eigentum der SOLARIS neue Energien GmbH. Die Begleichung der Anzahlungsrechnung ist zum einen die Annahme des kundenseitigen Auftrags und zum anderen die Grundlage für die Preisbindung und Terminierung des Auftrags.
Solange die erste Anzahlungsrechnung nicht beglichen ist, ist der Auftrag unsererseits nicht bestätigt. Es kann ebenso keine Materialreservierung und keine Projektausführung geplant und durchgeführt werden.
Solange weitere Anzahlungsrechnungen nicht beglichen sind, kann keine Materialreservierung und keine Projektausführung geplant und durchgeführt werden.

Verkaufsbedingungen:

Eine Preisbindung gilt nur für lagernde Ware, welche durch eine Anzahlungsrechnung unverzüglich beglichen wurde. Durch unseren Verkauf wird mit dem Kunden kommuniziert, welche Ware lagernd ist und welche Ware bestellt werden muss.
Eine Preisbindung bei Bestellware wird ausgeschlossen. Bei Preissteigerungen der Hersteller werden diese weitergegeben. Dem Kunden bleibt es frei den Auftrag zu stornieren.
Das Urheberrecht an allen Zeichnungen, Skizzen und überlassenen Unterlagen der geplanten Anlagen verbleibt bei SOLARIS neue Energien GmbH. Sie dürfen ohne Genehmigung weder vervielfältigt, noch Dritten zur Auswertung zugänglich gemacht werden.